Admin, 2023-01-27
Die gesetzlichen Grundlagen für die eFakturierung im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) unterscheiden sich je nach Land.
In Deutschland gibt es seit dem 1. November 2020 eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu versenden. Dies ergibt sich aus dem Elektronische-Rechnung-Gesetz (EReG). Privatwirtschaftliche Unternehmen und Selbstständige sind jedoch nicht von dieser Pflicht betroffen. Es besteht jedoch eine Empfehlung elektronisch zu fakturieren, da es viele Vorteile bringt, wie zum Beispiel Zeit- und Kostenersparnis.
In Österreich gibt es seit dem 1. Jänner 2020 eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen, elektronische Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu versenden. Dies ergibt sich aus dem E-Invoicing-Gesetz. Auch hier sind privatwirtschaftliche Unternehmen und Selbstständige nicht von dieser Pflicht betroffen, jedoch empfiehlt es sich aufgrund von Vorteilen wie Zeit- und Kosteneinsparungen elektronisch zu fakturieren.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Pflicht für die Verwendung von elektronischen Rechnungen, jedoch empfiehlt es sich aufgrund von Vorteilen wie Zeit- und Kosteneinsparungen elektronisch zu fakturieren. Es gibt jedoch bestimmte Branchen und Unternehmen, die durch ihre Partnerunternehmen oder Kunden dazu gezwungen sind, elektronisch zu fakturieren.
In allen drei Ländern gibt es jedoch bestimmte technische Anforderungen für die Erstellung und Übertragung von elektronischen Rechnungen, die von den Unternehmen eingehalten werden müssen, um gesetzeskonform zu sein. Diese Anforderungen umfassen in der Regel die Verwendung bestimmter elektronischer Signatur- und Verschlüsselungstechnologien sowie die Einhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsbestimmungen.